Bei Gefahr direkt handeln.
Feuerwehr und Rettungsdienst: 112.
Bei einer akuten polizeilichen Notlage: 110. Eine Meldung in diesem Portal erreicht keine Leitstelle.
Menschen vor Sachen
Gefahrenbereich verlassen und andere warnen, soweit ohne Eigengefährdung möglich.
Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen. Überflutete Keller und verrauchte Gebäude nicht betreten.
Schaden nur begrenzen, wenn das sicher möglich ist. Nasse elektrische Anlagen nicht berühren.
Erst im sicheren Bereich Ereignis und bisherige Maßnahmen dokumentieren.
Was du nicht abwarten solltest
Weder die Arbeit an einer vollständigen Belegliste noch eine Antwort dieses Portals darf dringende Hilfe oder eine erforderliche Meldung verzögern. Für private Versicherungsverträge bestehen Anzeige- und gegebenenfalls Schadenminderungspflichten; die genaue Einordnung hängt vom Fall und von der Sparte ab.
