WAS IST PASSIERT?

Fremdes Eigentum beschädigt.
Jetzt Schritt für Schritt.

Tatsachen schildern, Beteiligte auseinanderhalten und die Haftpflicht informieren.

Zuerst: Sicherheit.

Bei verbleibenden Gefahren zuerst absichern. Verletzte Personen gehören in einen gesonderten medizinischen und rechtlichen Hilfeweg.

Die nächsten Schritte

Beschädigte Sache, Eigentümer und Geschehen nach eigener Kenntnis notieren.

Fotos und vorhandene Forderungen sichern; ungeklärte Verantwortung als ungeklärt kennzeichnen.

Passende Haftpflichtmeldung vorbereiten und vor verbindlichen Kostenvereinbarungen Unterstützung nutzen.

Welche Versicherung kann berührt sein?

Dass eine Sache kaputt ist, klärt weder Haftung noch Versicherungsdeckung. Eigene Rolle, Hergang und Vertrag müssen auseinandergehalten werden.

Diese Unterlagen helfen beim Sortieren

  • Kontaktdaten der Beteiligten
  • Eigentümer der Sache
  • Beobachteter Hergang
  • Fotos und vorliegende Forderung

Eine Erstmeldung nicht für eine perfekte Akte aufschieben. Nur bekannte Tatsachen angeben; fehlende Angaben und unbekannte Ursachen offen benennen. Die Liste ist eine Vorbereitungshilfe, keine Deckungs- oder Fristenprüfung.