Erst ordnen. Dann den Vertrag ansehen.
Die Einträge beschreiben typische Gegenstände dieser Versicherungsarten. Sie sind keine Aussage, dass dein Vertrag jedes genannte Ereignis deckt. Leistungen, Ausschlüsse, Fristen und Bedingungen sind individuell zu prüfen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, etwa Behandlung, Hilfsmittel und Rehabilitation.
Wichtig: Sozialversicherung; kein privater Versicherungsvertrag.
Private Krankenversicherung
Erstattung vereinbarter Behandlungskosten und tariflicher Leistungen.
Wichtig: Nicht mit der gesetzlichen Krankenversicherung vermischen.
Krankenzusatzversicherung
Ergänzende Leistungen, etwa für Zähne, Krankenhaus oder ambulante Versorgung.
Wichtig: Zusatzschutz ersetzt nicht automatisch die Vollversicherung.
Pflegepflichtversicherung
Pflegeleistungen nach dem jeweils einschlägigen gesetzlichen oder privaten System.
Wichtig: Gesetzliche und private Pflegepflicht unterscheiden.
Pflegezusatzversicherung
Zusätzliche vereinbarte Zahlungen oder Kostenleistungen im Pflegefall.
Wichtig: Leistungsauslöser und Wartezeiten sind vertragsabhängig.
Private Unfallversicherung
Vereinbarte Leistungen nach einem versicherten Unfall.
Wichtig: Im GDV der Schaden-/Unfallversicherung zugeordnet, hier als Personenrisiko auffindbar.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistungen bei vertragsgemäßer Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Wichtig: Arbeitsunfähigkeit allein ist nicht automatisch Berufsunfähigkeit.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Absicherung einer vertraglich bestimmten Erwerbsunfähigkeit.
Wichtig: Nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gleichsetzen.
Grundfähigkeitsversicherung
Leistungen bei Verlust definierter Fähigkeiten, beispielsweise Sehen oder Gehen.
Wichtig: Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Fähigkeiten.
Schwere-Krankheiten-Versicherung
Vereinbarte Zahlung bei bestimmten, im Vertrag definierten schweren Erkrankungen.
Wichtig: Nicht jede schwere Erkrankung muss vom Tarif erfasst sein.
Krankentagegeld
Vereinbarter Ausgleich von Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit.
Wichtig: Vom gesetzlichen Krankengeld und Krankenhaustagegeld unterscheiden.
Auslandsreisekrankenversicherung
Medizinische Kosten und weitere vereinbarte Leistungen während einer Auslandsreise.
Wichtig: Notwendige Akutversorgung nicht wegen des Portals aufschieben.
Risikolebensversicherung
Vereinbarte Todesfallleistung für die anspruchsberechtigte Person.
Wichtig: Bezugsrecht und konkreten Risikoträger feststellen.
Kapitalbildende Lebensversicherung
Vertragliche Leistungen im Erlebens- oder Todesfall.
Wichtig: Ablaufleistung ist kein Sachschaden.
Private Rentenversicherung
Vertragliche Renten- oder Kapitalleistungen zur Altersvorsorge.
Wichtig: Gesetzliche Rentenversicherung folgt einem anderen System.
Sterbegeldversicherung
Vereinbarte Leistung im Todesfall zur finanziellen Entlastung.
Wichtig: Wartezeiten und Bezugsberechtigung prüfen.
